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Beitrag vom: 11.06.2018 Kategorie: Fahrzeugklassen
Fahrzeugklassen

 

Vierräder

B
Mindestalter: 18 bzw. BF 17
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder und dreirädige Kraftfahrzeuge -
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als
8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schwereren Anhänger, sofern die
Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
B 96Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
a) zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
b) zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg
und nicht mehr als 4.250 kg zu
BEZugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

 

 

Zweiräder

AM
Mindestalter: 16 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit
einem Hubraum von nicht mehr 50 cm³ oder
einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
auch mit Beiwagen. Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit
diesen Anforderungen
AM
Mindestalter: 16 Jahre
Dreirädige Kleinkrafträder mit
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ ( bei Fremdzündungsmotoren) bzw.
maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW
( bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW ( bei Elektromotoren)
AM
Mindestalter: 16 Jahre
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW
(bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW
( bei Elektromotoren) und
Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im
Falle von Elektrofahrzeugen)
A1
Mindestalter 16 Jahre
Krafträder mit
Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
auch mit Beiwagen
A1
Mindestalter 16 Jahre
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
symmetrisch angeordneten Rädern und
Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
Leistung von bis zu 15 KW
A2
Mindestalter 18 Jahre
Krafträder mit
Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
auch mit Beiwagen.
A
Mindestalter 24 Jahre
Krafträder mit
Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
auch mit Beiwagen.

 

 

 

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