Führerschein
Unser Ausbildungsteam besteht aus 8 Personen. Wir geben uns Mühe, Sie immer über die neuesten Richtlinien und Verordnungen im Straßenverkehr zu unterrichten. Einige wichtige Punkte, die Sie selbst zum Erwerb der Fahrerlaubnis erledigen müssen.
Antrag:
Neben der Anmeldung in der Fahrschule muss ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt werden. Fahrschüler aus Kassel stellen diesen bei der Führerscheinstelle der Stadt Kassel, Kurt-Schumacher Straße 31. Die Führerscheinstelle hat Montag von 14.00 – 16.30 Uhr und Mittwoch von 14.00 – 17.30 Uhr geöffnet. Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:30 – 12:30 Uhr geöffnet. Wenn Sie aus dem Landkreis kommen, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung.
Es werden benötigt:
1. Personalausweis
2. Passbild
3. Sehtestbescheinigung
4. Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort
5.Gebühren ca. 45,–€
Die Führerscheinstelle von Kassel verlangt das persönliche Erscheinen der Begleitperson und des Führerscheinbeantragers im Amt.
Gebühren:
„Normale Gebühr“ für die Antragsstellung der Klasse B in Höhe von 43,40 € Gebühr des 17-jährigen (Prüfbescheinigung, FER): 8,70 €. Gebühr pro eingetragenen Begleiter: 8,40 €.
Prüfung
SOFORTMASSNAHMEN AM UNFALLORT FÜHREN DURCH:
- ASB, Erzberger Straße 18 -24, Tel: 05 61 – 72 80 00
- Rotes Kreuz, Königsplatz 24, Tel: 05 61 – 72 90 40
- Johanniter Unfallhilfe, Leuschnerstraße 76, Tel: 05 61 – 94 04 30
- CVJM Kassel Deutsche Unfallhilfe, Wolfsschlucht 21 (gegenüber Mc Donalds): Samstag 8:30-15:00 Uhr, Sonntag 9:30-16:00 Uhr, Tel: 0180 3 110 112
- Tronomed, Wolfsschlucht 18 A, in BIT Kassel, Seiteneingang 1.OG, Raum 119, Haltestelle Königsplatz:
- MAUS, Ständeplatz 18: Samstag 10:00-16:30 Uhr, Sonntag 12:00-18:30 Uhr
Weitere Informationen finden Sie im Internet. Die Kursgebühr beträgt ca. 20,–€. Außerdem ist ein Ausweis mitzubringen.
Der Grundbetrag muss zu Beginn des theoretischen Unterrichts bezahlt werden. Praktische Fahrstunden sollten spätestens nach 10 Fahrstunden beglichen werden. Am Ende der Ausbildung bekommen Sie dann eine aufgegliederte Kostenaufstellung. Sollte eine Fahrstunde nicht eingehalten werden können, so ist
diese 2 Werktage vorher abzusagen. Andernfalls muss sie in Rechnung gestellt werden.
Bei Prüfungen müssen sich die Prüflinge durch einen Personalausweis, einen Reisepass oder einen anderen von einer öffentlichen Stelle ausgestellten Ausweis mit Lichtbild ausweisen. Ansonsten darf der Fahrerlaubnisprüfer die Prüfung des Bewerbers nicht durchführen.
Sollten Sie noch Fragen über die Ausbildung haben, steht Ihnen unser Team immer zur Verfügung. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und wünschen Ihnen viel Erfolg.
Führerschein ab 17
Informationen zum Führerschein ab 17 Jahren
Der Führerschein ab 17 Jahren, das sogenannte „Begleitete Fahren“, ist seit dem 1.Oktober 2006 auch in Hessen erlaubt. Interessierte Jugendliche, die mindestens 16 ½ Jahre alt sind, können sich in der Fahrschule anmelden. Nach bestandener Prüfung kann man ab 17 Jahren in Begleitung Auto fahren.
Auflagen:
Der 17-jährige muss beim Fahren neben der Prüfbescheinigung einen gültigen Lichtbildausweis mitführen und darf nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung benannten Person(en) Auto fahren. Der Begleiter muss seinen Führerschein mitführen und berechtigten Personen auf Verlangen aushändigen. Hat der Begleiter keinen Führerschein dabei oder mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut, droht dem 17-jährigen der Fahrerlaubnisentzug.
Begleitperson:
Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt. Der Begleiter muss
– mindestens 30 Jahre alt sein
– mindestens 5 Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse B oder Klasse 3 besitzen
– darf nicht mehr als 1 Punkt im FER haben