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Beitrag vom: 11.06.2018 Kategorie: Unsere Ausbildung
Unsere Ausbildung

Theoretische Ausbildung

Gesetzlich vorgeschrieben sind nur die Pflichttheoriestunden ( bei Klasse B sind dies 14 Lektionen ).

Sollte schon eine Fahrerlaubnis vorhanden sein, reduziert sich die Anzahl der Theoriestunden.

Bei Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse AM oder A1 und Erwerb der Klasse B sind nur noch 8 Lektionen vorgeschrieben.

 

 

Praktische Ausbildung

Wir haben einen Simulator!

 

 

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Die Ausbildung der Klasse B beginnt bei uns entspannt am Simulator.

In 6 Kapiteln werden wichtige Grundlagen erklärt und erste typische Verkehrssituationen geübt.

Die Simulatorstunden können bereits nach 3-4 Theoriesitzungen begonnen werden.

Abschließend erhält man eine Auswertung und es kann mit den Fahrstunden im Auto losgehen.

Gesetzlich vorgeschrieben sind nur die Sonderfahrten. Bei Klasse B ( Auto ) sind dies:  5 Überland-, 4 Autobahn-, und 3 Nachtfahrten zu je 45 Minuten.

Die Sonderfahrten dürfen jedoch erst im letzten 1/3 der Ausbildung gefahren werden.

 

Nähere Informationen hierzu in der Fahrschule.