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Beitrag vom: 11.06.2018 Kategorie: Unfallversicherung
Unfallversicherung

Allgemein herrscht die Meinung, dass die Fahrschule für Unfälle während der Fahrstunde aufkommen muss. Nur wenige Fahrschüler und Eltern wissen, dass der Fahrlehrer jedoch nur dann haftet, wenn ihn ein Verschulden am Unfall trifft. Grundsätzlich kann man sagen, daß niemand für Schäden aufkommen muss, deren Verursachung er nicht zu vertreten hat.

 

Eigentlich logisch – oder ?

Aber was ist, wenn der Unfall zum Beispiel vom Fahrschüler selber verschuldet wurde, ein Wildunfall oder ein geplatzter Reifen die Ursache war ?

 

Pech gehabt !

Aber das muss nicht sein ! Fahrschüler dieser Fahrschule sind über einen Rahmenvertrag mit der Fahrlehrerversicherung VaG während der theoretischen und praktischen Ausbildung gegen Unfälle versichert. Sowie Unfälle auf dem direkten Weg zu und von der Fahrschule bzw. zum und vom Unterricht.

 

Leistungen :

im Todesfall 5.200 EUR

im Invaliditätsfall : 52.000 EUR

ab 90 % doppelte Leistungen, max. : 104.000 EUR

Bergungsleistungen : 1.600 EUR

Krankenhaustagegeld : 16 EUR

Genesungsgeld : 16 EUR

Bergungskosten : 5.200 EUR