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Beitrag vom: 11.06.2018 Kategorie: Führerschein/Prüfung
Führerschein ab 17

Informationen zum Führerschein ab 17 Jahren

Der Führerschein ab 17 Jahren, das sogenannte „Begleitete Fahren“, ist seit dem 1.Oktober 2006 auch in Hessen erlaubt. Interessierte Jugendliche, die mindestens 16 ½ Jahre alt sind, können sich in der Fahrschule anmelden. Nach bestandener Prüfung kann man ab 17 Jahren in Begleitung Auto fahren.

 

Auflagen:

Der 17-jährige muss beim Fahren neben der Prüfbescheinigung einen gültigen Lichtbildausweis mitführen und darf nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung benannten Person(en) Auto fahren. Der Begleiter muss seinen Führerschein mitführen und berechtigten Personen auf Verlangen aushändigen. Hat der Begleiter keinen Führerschein dabei oder mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut, droht dem 17-jährigen der Fahrerlaubnisentzug.

 

Begleitperson:

Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt. Der Begleiter muss

 

– mindestens 30 Jahre alt sein

– mindestens 5 Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse B oder Klasse 3 besitzen

– darf nicht mehr als 1 Punkt im FER haben

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